Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.03.2026
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
25.02.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
12.08.2024
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
07.08.2024
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
31.07.2024
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
17.07.2024
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
17.07.2024
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
18.03.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
18.03.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
25.08.2023
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
15.11.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
15.11.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
18.03.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
18.03.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
19.03.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.08.2019 bis zum 31.12.2019
19.03.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.08.2019 bis zum 31.12.2019
14.08.2019
Neueintragungen